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Coronakrise Spezial
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Außerordentliche Wirtschaftshilfe / Abschlagszahlungen

Stand:
Thematik: Corona Spezial
Themengebiet: Corona

Die Bundesregierung plant Abschlagszahlungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) an betroffene Unternehmen bzw. Soloselbstständige ab der letzten Novemberwoche auszukehren. Diese Vorgehensweise hat die Bundesregierung aktuell bekannt gegeben. 

Das Verfahren der Abschlagszahlung soll wie folgt ablaufen:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020                                             (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Der Startzeitpunkt ist derzeit unbekannt.

 

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