Steuerberatung für den Norden

Coronakrise Spezial
detaillierte steuerliche & rechtliche Informationen

Einreisestopp für Erntehelfer

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen Corona Spezial
Themengebiet: Saisonarbeitnehmer

Das Bundesinnenministerium hat heute ein Einreiseverbot für Saisonarbeitnehmer angeordnet. 

Ab 25.03.2020, 17:00 Uhr, wird den Saisonarbeitnehmern im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen die Einreise verweigert. Diese Regelung gilt für die Einreise aus Drittstaaten, aus Großbritannien, für EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden, sowie für Staaten wie Polen oder Österreich.

Der Deutsche Bauernverband hat mit der beigefügten Pressemitteilung hierzu Stellung genommen.

 

Der LBV Unternehmensverbund

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!