Steuerberatung für den Norden

Coronakrise Spezial
detaillierte steuerliche & rechtliche Informationen

Liquiditätsengpässe / Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Stand:
Thematik: Corona Spezial
Themengebiet: Liquiditätsförderung

Besondere Unterstützungsmaßnahmen hat das Bundeskabinett für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, auf den Weg gebracht. 

Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung (Zuschuss) für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). 

Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. 

Die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige soll nach unserem Kenntnisstand über die Förderbanken der einzelnen Bundesländer kurzfristig beantragt und abgewickelt werden können.

 

Der LBV Unternehmensverbund

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!