Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen – Alle Jahre wieder

Stand:
Thematik: Recht Steuern und Rechnungswesen

Wie jedes Jahr wird die Sozialversicherung für viele Arbeitnehmer und damit automatisch auch für deren Arbeitgeber teurer. Dies hängt mit der Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen zusammen, die von der Bundesregierung jährlich neu festgesetzt werden. Der Bundesrat muss der Verordnung zur Anpassung der Werte für 2016 zwar noch zustimmen, eine Zustimmung gilt aber als sicher. Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, bis zu welchem Betrag Arbeitsentgelte sozialversicherungspflichtig sind.

 

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