Registrierungsfrist abgelaufen – Fördergelder nicht riskieren

Stand:
Thematik: Betriebswirtschaft

 

Auf dem Strom- und Gasmarkt droht den Betreibern von 150.000 Bestandsanlagen ein Stopp der staatlichen Förderung.

In Deutschland müssen alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Anlagen zu der Kraft-Wärme- Kopplung, Windenergieanlagen, Batteriespeicher und Notstromaggregate in dem neuen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Betreibern, die ihre Anlage nicht registrieren, droht ein Stopp der Vergütung nach dem Energie- Einspeise-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Auch könnte die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen.

Die zweijährige Übergangszeit zur Registrierung von Bestandsanlagen endete am 31. Januar 2021. Nach Schätzung der Bundesnetzagentur waren zu diesem Zeitpunkt rund 150.000 Anlagen noch nicht eingetragen. Die Behörde setzt zunächst auf sanften Druck: Die Anschlussnetzbetreiber sollen beginnen, die Förderzahlungen für nicht registrierte EEG- und KWK-Anlagen zurückzuhalten, hieß es. Sobald die Registrierung nachgeholt sei, würden zurückbehaltenen Gelder ausbezahlt.

 

Bildnachweis: ©agnormark / stock.adobe.com

 

Finden Sie Ihre Kanzlei

Kurze Wege, persönliche Beratung:
Wir sind für Sie vor Ort.

  • Ihre Experten in Steuerfragen gleich nebenan
  • Für Sie vor Ort in Norddeutschland
  • Netzwerk mit über 90 Steuerkanzleien
  • Finden Sie schnell und bequem Ihren Ansprechpartner

Der LBV Unternehmensverbund

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!