Steuerumgehung verhindern – Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber auch eine spezielle steuerliche Regelung der Abgabenordnung zum Schutz von Bankkunden ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet, dass das steuerliche Bankgeheimnis damit endgültig gefallen ist. Im Zusammenhang mit erweiterten Pflichten der Banken und Finanzdienstleister zum automatisierten Kontenabruf hat die Finanzverwaltung künftig nicht nur Überprüfungsmöglichkeiten, welche und wie viele Konten ein Steuerpflichtiger hat, sondern es wird auch möglich werden, die einzelnen Transaktionen auf den Konten zu überprüfen.

 

Finden Sie Ihre Kanzlei

Kurze Wege, persönliche Beratung:
Wir sind für Sie vor Ort.

  • Ihre Experten in Steuerfragen gleich nebenan
  • Für Sie vor Ort in Norddeutschland
  • Netzwerk mit über 90 Steuerkanzleien
  • Finden Sie schnell und bequem Ihren Ansprechpartner

Die SHBB/LBV-Gruppe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!